Garra bietet für seine Schuhe eine Garantie von 100 Tagen ab Kaufdatum und steht damit durch Reparatur oder erforderlichenfalls Ersatz durch ein neues Paar Schuhe für etwaige Fertigungs- oder Materialfehler ein. Bei Reklamationen müssen im Geschäft, in dem die Ware erstanden wurde, der Kassenbon mit Datum, die fehlerhaften Schuhe und der ausgefüllte Garantieschein mit Angabe von Name, Anschrift, Telefon, Artikelname und Kontrollnummer (im Schuhinnern) und des Grunds der Reklamation abgegeben werden. Ihr Händler wird uns darauf den Vorfall zur umgehenden Lösung per Fax oder E-Mail mitteilen.

Von der Garantie sind ausgeschlossen:

1. Verschleiß oder gewöhnliche Abnutzung an den Abriebstellen.
2. Schäden infolge einer unsachgerechten, nicht genehmigten Reparatur.
3. Beschädigungen durch eine zweckfremde Verwendung oder Unfälle wie Brand,Sturzusw.
4. Versandkosten – bis auf die Rücksendung